Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lehrgänge und Seminare
Organisation der Kurse:
Die Veranstaltungsorte und -zeiten sind für jeden Lehrgang besonders ausgewiesen. Änderungen können nur im Einvernehmen mit dem Kursleiter erfolgen. Stehen die Termine und/oder Veranstaltungsorte noch nicht endgültig fest, so sind wir bemüht, die fehlenden Angaben zum frühest möglichen Zeitpunkt bekannt zu geben. Dies gilt auch für alle das Programm betreffenden Änderungen. Beachten Sie bitte die Hausordnungen in den einzelnen Gebäuden. Die Kursleiter sind berechtigt, weitere erforderliche Vorkehrungen zu treffen.
Anmeldung und Bezahlung der Teilnehmerbeiträge
Anmeldungen erbitten wir frühzeitig; dies gilt auch für Lehrgänge, die erst später im Jahr beginnen. Melden Sie sich möglichst bald an, da viele Lehrgänge eine Teilnehmerbegrenzung haben und schnell ausgebucht sind.
Sie können sich schriftlich oder per Email anmelden. Sie hören dann von uns umgehend. In diesem Fall überweisen Sie bitte den Teilnehmerbeitrag.
Anmeldebestätigung:
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs berücksichtigt und bedürfen der Bestätigung durch uns. Nur wer zu Lehrgangsbeginn im Besitz einer Anmeldebestätigung ist, hat einen Anspruch auf Teilnahme. Sofern ein Lehrgang die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, wird er vom Programm abgesetzt. In diesem Falle werden bereits entrichtete Gebühren erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Rücktritt:
Der Rücktritt eines Teilnehmers bedarf der schriftlichen Bestätigung durch uns. Der Teilnehmerbeitrag wird, auch anteilig, erstattet, wenn wir den freien Platz anderweitig besetzen können; können wir den freien Platz nicht anderweitig besetzen, wird erst bei der dann möglichen Vermittlung einer Ersatzperson durch den zurücktretenden Teilnehmer (Ersatz-Anmeldung) ein Aufwendungsersatz von € 15,-, in allen anderen Fällen von € 40,- erhoben. Die Geltendmachung höherer Kosten bleibt vorbehalten. Wir können der Ersatzanmeldung widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Lehrgangserfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht.
Bescheinigungen:
Teilnahmebescheinigungen werden am Ende der Lehrgänge ausgegeben. Weiterreichende Bescheinigungen sind auf Wunsch erhältlich.
Prüfungen:
Prüfungen, verbunden mit der Ausgabe entsprechender Zeugnisse bzw. Zertifikate können nur in den besonders bezeichneten Lehrgängen abgelegt werden. Gebühren für Prüfungen werden nicht gesondert erhoben. Nähere Informationen hierüber erteilen die Lehrgangsleiter.
Haftungsfragen:
Wir haften im Rahme der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Bei Verlust oder Diebstahl der dem Teilnehmer gehörenden Sachen können wir keine Haftung übernehmen.
Datenschutz:
Gemäß §5 Landesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass wir Namen und Anschriften von Interessenten und Seminarteilnehmern zur weiteren Information auf EDV speichern.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist der jeweils bekannt gegebene Lehrgangsort der Veranstaltung. Als Gerichtsstand wird Tübingen vereinbart.

